B O O T S F Ü H R E R S C H E I N - R L P

 

UKW-KURSE          IMPRESSUM

 

Aktuelle Information zum MC (Multiple Choice) Verfahren

Seit dem 01. Oktober 2011 wird die Theorieprüfung bei allen Sprechfunkzeugnissen im MC Verfahren durchgeführt. Bewerber, die Ihren Antrag bis zum 30.September 2011 eingereicht haben, können auch nach diesem Termin noch nach dem alten Fragenkatalog geprüft werden.
Gleiches gilt auch für Bewerber die eine Prüfung vor dem 01.10.2011 nicht bestanden haben und sich bis zum 31.09.2011 zur Wiederholung anmelden.

Information zum Erwerb des

UBI:

(UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt)

SRC:

(Short Range Certificate) Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, es berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW

LRC:

(Long Range Certificate) Allgemeines Funkbetriebszeugnis, es berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS

Nach Inkrafttreten der Verordnung ausgestellte Seefunkzeugnisse/-zertifikate berechtigen den Inhaber nicht mehr, Binnenschifffahrtsfunkanlagen zu bedienen.

Inhaber der vor dem Inkrafttreten ausgestellten Funksprech-/Betriebszeugnisse sind weiterhin berechtigt, im See- und Binnenschifffahrtsbereich, entsprechend des Inhalts ihrer Zeugnisse, Funkanlagen bzw. Einrichtungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks zu bedienen.

Zuständigkeitsbereich Funk des Prüfungsausschusses Rhein-Ruhr:

UBI: Nordrhein-Westfalen
SRC/LRC: Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Hessen, Saarland.

 

Prüfungsvoraussetzungen:

Allgemeine Informationen

Prüfungsunterlagen müssen spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin vollständig beim Prüfungsausschuss vorliegen. Hierzu zählt auch die Überweisung der Prüfungsgebühren (Zahlungseingang).

Nebenkosten, deren jeweilige Höhe beim Prüfungsausschuss erfragt werden können sind am Prüfungsort zu entrichten.

Unvollständige Anmeldungen können nicht angenommen werden.

Mindestalter

UBI/SRC

15 Jahre

 

LRC

18 Jahre

  1. Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)

  2. Fotokopie des gültigen -Personalausweises (beidseitig)- / -Reisepasses

  3. je Zeugnis 1 Passbild (38x45mm) , neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)

  4. Prüfungsgebühren

Prüfungsanforderungen

Prüfung UBI:

  1. Beantwortung eines Fragebogens (22Fragen)

  2. Aufgabe eines Textes (ca. 25 Wörter)

  3. Aufnahme eines Textes (ca. 25 Wörter)

  4. Bedienung des Sprechfunkgerätes

  5. praktische Verkehrsabwicklung

 

Die Beantwortung des Fragebogens hat in schriftlicher Form in 60 Minuten zu erfolgen, 80 % der Fragen müssen richtig beantwortet werden, Aufnahme und Abgabe von Not-, Dringlichkeits-/Sicherheitsmeldungen jeweils max. 5 Minuten, Prüfungsdauer am Gerät bei 2 bis 3 Aufgaben ca. 15 Minuten. Die UBI-Prüfung erfolgt in deutscher Sprache.

 

Prüfung SRC:

  1. Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz menschlichen Lebens auf See beziehen, sind Voraussetzung.

  2. Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche,

  3. Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt,

  4. Beantwortung eines MC Fragebogens mit 24 Fragen, (Fragenkatalog 1)

  5. praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden DSC Ultrakurzwellen Seefunkanlagen in englischer Sprache (iCom IC-M503 oder von der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestelltes Gerät)

  6. sonstige Fertigkeiten.

 

Beantwortung des Fragebogens in maximal 30 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte in max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung soll max. 20 Minuten betragen.

 

Prüfung LRC

  1. Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz menschlichen Lebens auf See beziehen, sind Voraussetzung.

  2. Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche

  3. Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt

  4. Beantwortung eines MC Fragebogens mit 24 Fragen, (Fragenkatalog 1)

  5. Beantwortung eines MC Fragebogens mit 14 Fragen, (Fragenkatalog 2)

  6. Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen - Seefunkanlagen, (Sailor 4500 HC, bzw. iCom IC-M503)

  7. desgleichen: anhand von Fallbeispielen im mobilen Seefunkdienst über Satelliten (simuliert mit CAPSAT)

 

Beantwortung des Fragebogen 1 in maximal 30 Minuten, des Fragebogen 2 in max 20 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte in je max. 15 Minuten, die praktische Prüfung soll max. 30 Minuten betragen.

 

Ergänzungsprüfung vom LRC/SRC zum UBI

LRC/SRC Bewerber können mit einer Ergänzungsprüfung das UBI-Zeugnis erwerben. Voraussetzung, das LRC/SRC Zeugnis muss bestanden worden sein.

In der Ergänzungsprüfung hat der Bewerber einen UBI Fragebogen mit 10 Fragen zu beantworten und ausreichende Kenntnisse in der praktischen Verkehrsabwicklung des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen. Die Verkehrsabwicklung findet in deutscher Sprache an einer Binnenschifffahrtsanlage statt.

                   

 


§ Wichtig §:
wir bilden überall auf unseren eigenen, prüfungszugelassenen ICOM - Funkgeräten aus und nicht auf irgend einer billigen Simulationsatrappe!